1 Geltungsbereich
1.1
Die nachfolgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten für alle Verträge, die sich aus dem Ankauf von Waren wie Gegenstände aus Gold, Silber, Platin und Palladium ergeben. Sie gelten auch für Verträge, die sich aus dem Ankauf von Edelsteinen, Diamanten, Uhren aller Art ergeben.
1.2
Verkaufsbedingungen seitens des Anbieters und Verkäufers sind ausgeschlossen. Abweichungen von den hier aufgeführten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ bedürfen der Schriftform.
1.3
Sämtliche Kauf- und Preisabsprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Mündliche Absprachen gelten als nichtig. Die Schriftform ergibt sich im Regelfall durch die Erstellung des Ankaufsbeleges.
2 Regelungen und Bedingungen des Kaufvertrages
2.1
Der Anbieter und Verkäufer der Ware muss geschäftsfähig und volljährig ( 18 Jahre) sein.
2.2
Der Anbieter und Verkäufer muss uneingeschränkter Eigentümer und Verfügungsberechtigter des Angebotsgegenstandes sein. Rechte Dritter dürfen auf dem Angebotsgegenstand nicht lasten. Mit der Unterschrift auf dem Ankaufsformular sichert der Anbieter und Verkäufer die vorgenannten Eigenschaften zu und stellt den Käufer von allen Schäden aus der Nichtbeachtung frei.
2.3
Der Anbieter und Verkäufer versichert, dass der Angebots- und Kaufgegenstand nicht aus einer Straftat stammt, bzw. er nicht diesen aus einer solchen erworben hat.
3 Echtheit und Zustand des Angebotsgegenstandes
3.1
Der Anbieter und Verkäufer sichert mit der Unterschrift unter dem Ankaufsformular bestimmte Eigenschaften des Kaufgegenstandes zu. Insbesondere sichert er die Echtheit (z.B. Gold, Silber, Platin, echter Diamant, echter Edelstein, echte Perlkette) zu und bei Uhren zusätzlich die Gebrauchs- und Funktionsfähigkeit.
3.2
Sollte eine spätere Überprüfung die Fehlerhaftigkeit des angebotenen und verkauften Gegenstandes ergeben ( unechtes Metall, gefälschter Markenschmuck oder gefälschte Uhren, nicht vorhandene Funktionsfähigkeit oder Beschädigung eines Uhr ) so erklärt sich der Verkäufer zur Rückabwicklung des Ankaufsvorganges bereit und verpflichtet sich zur uneingeschränkten Rückerstattung des Kaufpreises.
3.3
Im Fall des § 3.2 kann die nachträgliche technische und chemische Überprüfung des Kaufgegenstandes und die Zustandsermittlung zu Beschädigungen des Kaufgegenstandes führen. Der Verkäufer verzichtet ausdrücklich auf jedwede Form der Endschädigung und erklärt sich ausdrücklich mit allen Maßnahmen der Zustandsermittlung einverstanden.
4 Verlust von Angebotsware
4.1
Zum Zwecke der Wertermittlung bzw. der Ankaufswertermittlung, zur Feststellung der Funktionstüchtigkeit eines Angebotsgegenstandes kann die vorübergehende Aufbewahrung des Angebotsgegenstandes bei der hiesigen Firma erforderlich sein. Im Verlustfall des Angebotsgegenstandes haftet die hiesige Firma nur dann, wenn ihr grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden kann. Keinesfalls kann ein Anspruch auf Schadensersatz dann begründet werden, wenn der Verlustfall durch eine Straftat zum Nachteil des Verwahrungsnehmers entstanden ist. Dies gilt auch dann, wenn der Verwahrungsgegenstand zwecks Klärung seines Wertes oder Zustandes an Dritte ( z.B. Sachverständiger ) weitergegeben wurde und sich die Straftat gegen diesen richtete.
4.2
Sollte ein Schadenersatz begründet werden, richtet sich dessen Höhe nach dem üblichen Ankaufswert des verlustigen Gegenstandes. Zu Ermittlung des Ankaufswertes können die allgemein zugänglichen Medien, wie das Internet / Internet-Auktionen , zugezogen werden.
4.3
Sollte zum Zwecke der Wertermittlung u.a. der in Verwahrung genommene Gegenstand per Fremdtransport ( z.B. durch DHL oder UPS oder Hermes) transportiert werden müssen und dabei verlustig gehen, so haftet die hiesige Firma nur bis zu der Höhe des Schadenersatzanspruches, den sie gegenüber dem Transporteur gelten machen kann.
Der Anbieter und Veräußerer hat keinen Anspruch auf spätere Rückabwicklung des Ankaufsvorganges. Mit der Unterschrift unter dem Ankaufsformular und mit der Auszahlung des Kaufpreises ist der Kaufvertrag rechtsgültig geschlossen, soweit nicht vorgenannte Rückabwicklungsansprüche durch den Käufer bestehen. Eine nachträgliche Kaufpreiserhöhung ist ausgeschlossen.
6 Alternative Streitbeilegung
Die EU-Kommission hat zum 15. Februar 2016 eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten bereitgestellt. Diese Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen, dienen. Diese Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.chooseLanguage
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.